Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mindestalter:
Für die Preisgruppen 1 bis 5: 21 Jahre.
Führerscheinbesitz mindestens 24 Monate, ausgenommen hiervon sind beauftragte Firmenfahrer. Fahrer/Mieter unter 23 Jahre müssen eine Haftungsbegrenzung abschließen; trotzdem verbleibt hierbei grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 1.500,00 € (ausgenommen beauftragte Firmenfahrer.

Mietpreise:
Alle Mietpreise beinhalten Wartungsdienst, Ölverbrauch, Verschleißreparaturen und eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung (bei Personenschäden bis 7,67 Mio €. Die Mietpreise gelten stets ab Station bis zur Rücknahme durch die Station. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.

Zusatzfahrer:
Das Fahrzeug darf außer vom Mieter, mit seiner Zustimmung, von jedem auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer geführt werden. Für die Eintragung jedes weiteren Fahrers in den Vertrag erheben wir eine Eintragungsgebühr von 10,00 €

Zustellung / Abholung:
Innerhalb der Stadtgrenzen werden jeweils 25,00 €
berechnet. Außerhalb der Stadtgrenzen wird zusätzlich zu den 25,00 € ein individuell abzusprechender Aufschlag je nach Entfernung berechnet.

Vermietung außerhalb der Öffnungszeiten:
Für Vermietungen, die außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden, wird eine zusätzliche Gebühr von 25,00 € berechnet.

Versicherungsschutz:
Als Fahrer eines Fahrzeuges der Autovermietung Scheuermann genießen Sie einen umfangreichen Haftpflichtversicherungsschutz, der u.a. folgende Leistungen enthält:
unbegrenzte Deckung bei Sach und Vermögensschäden,
bis zu 7,67 Mio. € pro Person bei Personenschäden.
Für die Beschädigung des Mietfahrzeuges haften Sie in Höhe der nachfolgend angegebenen Selbstbeteiligung.
Reduzierung durch Gebühr.*1

Selbstbeteiligung

Gruppe Selbstbeteiligung Tagesgebühr
1+2 25.000,00 € 22,00 €
3 32.500,00 € 22,00 €
5 50.000,00 € 26,00 €


Für alle durch das Ladegut entstandenen Schäden sowie Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter in voller Höhe, auch bei vereinbarter Haftungsbegrenzung. Die Haftungsbegrenzung entfällt ferner bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Parken und Rangieren Sie nie ohne Einweisung!

*1 Die Mietpreise enthalten eine Teilkaskoversicherung mit 300,00 € Selbstbeteiligung sowie die gesetzliche Haftpflichtversicherung. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall für vom Mieter zu vertretende Schäden am Fahrzeug entnehmen Sie bitte der Tabelle "Selbstbeteiligung". Durch Zahlung der genannten Gebühren können Sie Ihre Haftungssumme auf 1000,00 € pro Schadensfall reduzieren. Ausnahme Gruppe 1+2 SB 850,00€

Zahlungsbedingungen:
Es wird eine Mietvorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Miet- und Nebenkosten erhoben, mindestens jedoch 300,00 €. Der Rechnungsausgleich erfolgt sofort nach Rechnungseingang
Kasse. Kreditkarten werden gemäß Aushang und nach den Bedingungen des jeweiligen Ausstellers akzeptiert.

Betankungsgebühr:
Werden die Fahrzeuge nicht vollgetankt zurückgegeben, berechnen wir zusätzlich zum Kraftstoffpreis, eine Gebühr von 10,00 € (8,40 € MwSt. Es gelten unsere allgemeinen Vermietungsbedingungen.

Ihr Partner
AUTOVERMIETUNG
SCHEUERMANN

 

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