Mindestalter:
Für die Preisgruppen 1 bis 5: 21 Jahre.
Führerscheinbesitz mindestens 24 Monate, ausgenommen hiervon
sind beauftragte Firmenfahrer. Fahrer/Mieter unter 23 Jahre
müssen eine Haftungsbegrenzung abschließen; trotzdem verbleibt
hierbei grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 1.500,00 €
(ausgenommen beauftragte Firmenfahrer.
Mietpreise:
Alle Mietpreise beinhalten Wartungsdienst, Ölverbrauch,
Verschleißreparaturen und eine Haftpflichtversicherung mit
unbegrenzter Deckung (bei Personenschäden bis 7,67 Mio €. Die
Mietpreise gelten stets ab Station bis zur Rücknahme durch die
Station. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten.
Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.
Zusatzfahrer:
Das Fahrzeug darf außer vom Mieter, mit seiner Zustimmung, von
jedem auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer geführt werden.
Für die Eintragung jedes weiteren Fahrers in den Vertrag
erheben wir eine Eintragungsgebühr von 10,00 €
Zustellung / Abholung:
Innerhalb der Stadtgrenzen werden jeweils 25,00 €
berechnet. Außerhalb der Stadtgrenzen wird zusätzlich zu den
25,00 € ein individuell abzusprechender Aufschlag je nach
Entfernung berechnet.
Vermietung außerhalb der Öffnungszeiten:
Für Vermietungen, die außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden,
wird eine zusätzliche Gebühr von 25,00 € berechnet.
Versicherungsschutz:
Als Fahrer eines Fahrzeuges der Autovermietung Scheuermann
genießen Sie einen umfangreichen
Haftpflichtversicherungsschutz, der u.a. folgende Leistungen
enthält:
unbegrenzte Deckung bei Sach und Vermögensschäden,
bis zu 7,67 Mio. € pro Person bei Personenschäden.
Für die Beschädigung des Mietfahrzeuges haften Sie in Höhe der
nachfolgend angegebenen Selbstbeteiligung.
Reduzierung durch Gebühr.*1
Selbstbeteiligung
Gruppe Selbstbeteiligung Tagesgebühr
1+2 25.000,00 € 22,00 €
3 32.500,00 € 22,00 €
5 50.000,00 € 26,00 €
Für alle durch das Ladegut entstandenen Schäden sowie Schäden
an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der
Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter in
voller Höhe, auch bei vereinbarter Haftungsbegrenzung. Die
Haftungsbegrenzung entfällt ferner bei vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei
alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei
einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Parken
und Rangieren Sie nie ohne Einweisung!
*1 Die Mietpreise enthalten eine Teilkaskoversicherung mit 300,00 € Selbstbeteiligung sowie die gesetzliche Haftpflichtversicherung. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall für vom Mieter zu vertretende Schäden am Fahrzeug entnehmen Sie bitte der Tabelle "Selbstbeteiligung". Durch Zahlung der genannten Gebühren können Sie Ihre Haftungssumme auf 1000,00 € pro Schadensfall reduzieren. Ausnahme Gruppe 1+2 SB 850,00€
Zahlungsbedingungen:
Es wird eine Mietvorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen
Miet- und Nebenkosten erhoben, mindestens jedoch 300,00 €. Der
Rechnungsausgleich erfolgt sofort nach Rechnungseingang
Kasse. Kreditkarten werden gemäß Aushang und nach den
Bedingungen des jeweiligen Ausstellers akzeptiert.
Betankungsgebühr:
Werden die Fahrzeuge nicht vollgetankt zurückgegeben, berechnen
wir zusätzlich zum Kraftstoffpreis, eine Gebühr von 10,00 €
(8,40 € MwSt. Es gelten unsere allgemeinen
Vermietungsbedingungen.
Ihr Partner
AUTOVERMIETUNG
SCHEUERMANN