Mietvoraussetzungen und Mindestalter:
Für die Preisgruppen 1 bis 3: 21 Jahre,
für die Preisgruppen 4 bis 9: 25 Jahre.
Führerscheinbesitz mindestens 12 Monate, ausgenommen hiervon
sind beauftragte Firmenfahrer. Fahrer/Mieter unter 23 Jahre
müssen eine Haftungsbegrenzung abschließen; trotzdem verbleibt
hierbei grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 1.000,00 €
(ausgenommen beauftragte Firmenfahrer), ansonsten gelten die
allgemeinen Mietbedingungen laut Mietvertrag.
Mietpreise:
Alle Mietpreise beinhalten Wartungsdienst, Ölverbrauch,
Verschleißreparaturen und eine Haftpflichtversicherung mit
unbegrenzter Deckung (bei Personenschäden bis 7,67 Mio. € ).
Die Mietpreise gelten stets ab Station bis zur Rücknahme durch
die Station. Eine Rücknahme erfolgt nur während der
Öffnungszeiten. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.
Zusatzfahrer:
Das Fahrzeug darf außer vom Mieter, mit seiner Zustimmung, von
jedem auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer geführt werden.
Für die Eintragung jedes weiteren Fahrers in den Vertrag
erheben wir eine Eintragungsgebühr von 10,00 € (8,62 € exkl.
MwSt. ).
Zustellung / Abholung:
Innerhalb der Stadtgrenzen werden jeweils 25,00 € (21,55 exkl.
MwSt.) berechnet. Außerhalb der Stadtgrenzen wird zusätzlich zu
den 25,00 € ein Aufschlag je Kilometer 0,40€ berechnet.
Vermietung außerhalb der Öffnungszeiten:
Für Vermietungen, die außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden,
wird eine zusätzliche Gebühr von 25,00 € (21,55 € exkl. MwSt.)
berechnet.
Versicherungsschutz:
Als Fahrer eines Fahrzeuges der Autovermietung Scheuermann
genießen Sie einen umfangreichen
Haftpflichtversicherungsschutz, der u.a. folgende Leistungen
enthält:
unbegrenzte Deckung bei Sach und Vermögensschäden,
bis zu 7,67 Mio. € pro Person bei Personenschäden.
Für die Beschädigung des Mietfahrzeuges haften Sie in Höhe der
nachfolgend angegebenen Selbstbeteiligung. oder (siehe oben
rechts)
Gruppe Selbstbeteiligung Tagesgebühr
1 10.000,00 € 18,00€
2 – 4 13.000,00 € 20,00€
5 – 6 18.000,00 € 22,00€
7 24.000,00 € 22,00€
8+9 25.000,00 € 25,00€
Die Haftungsbegrenzung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Führuntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird.
Die Mietpreise enthalten eine Teilkaskoversicherung mit 300,00 € Selbstbeteiligung sowie die gesetzliche Haftpflichtversicherung. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall für vom Mieter zu vertretende Schäden am Fahrzeug entnehmen Sie bitte der Tabelle "Selbstbeteiligung". Durch Zahlung der genannten Gebühren können Sie Ihre Haftungssumme auf 650,00 € pro Schadensfall reduzieren.
Zahlungsbedingungen:
Es wird eine Mietvorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen
Miet- und Nebenkosten erhoben, mindestens jedoch 200,00€
Der Rechnungsausgleich erfolgt sofort nach Rechnungseingang
netto Kasse. Kreditkarten werden gemäß Aushang und nach den
Bedingungen des jeweiligen Ausstellers akzeptiert.
Ab Preisgruppe 4 kann eine Anmietung grundsätzlich nur gegen
Kreditkartenzahlung VISA, Master Card, Eurocard, erfolgen.
Betankungsgebühr:
Werden die Fahrzeuge nicht vollgetankt zurückgegeben, berechnen
wir zusätzlich zum Kraftstoffpreis, eine Gebühr von 10,00€(
8,62 € ) MwSt.. Im übrigen gelten unsere allgemeinen
Vermietungsbedingungen.
Ihr Partner
AUTOVERMIETUNG
SCHEUERMANN